Informationen zur Rürüp-Rente

Die Grundlagen der Rürup-Rente und ihre Zielgruppe
Die Rürup-Rente wurde von dem Ökonom Bert Rürup entwickelt und 2005 als staatlich geförderte Altersvorsorge eingeführt. Diese Basisrente enthält ähnliche Leistungen wie die gesetzliche Rentenversicherung, wird jedoch kapitalgedeckt finanziert. Außerdem ist es hierbei möglich die Beiträge für die Rürup-Rente bis zu einem Höchstwert von 20.000 Euro pro Jahr steuerlich zu berücksichtigen.
Die Rürup-Rente ist vor allem für die Vorteilhaft, die hohe steuerliche Belastungen haben, insbesondere Selbstständige. Vor allem, weil diese Personengruppe andere Renten häufig nicht in Anspruch nehmen kann.

Die Vor- und Nachteile der Rürup-Rente

Ein großer Vorteil besteht darin, dass das angesparte Vermögen unpfändbar ist und damit auch bei finanziellen Problemen während der beruflichen Tätigkeit geschützt ist. Auch im Fall einer Arbeitslosigkeit, wird der Betrag der Rürup-Rente nicht bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes angerechnet. Darüber hinaus ist es möglich, flexible Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen, das heißt es kann mit niedrigen Beiträgen begonnen werden, wenn die Geschäftsentwicklung noch nicht sehr weit vorangeschritten ist.
Ein Nachteil der Rürup-Rente, besteht darin, dass man sich das aufgebaute Vermögen frühestens ab dem 60. Lebensjahr in Form von monatlichen Zahlungen ausgehändigt wird. Eine Kündigung mit Auszahlung des Betrages ist nicht möglich, nur eine Beitragsfreistellung. Sollte der Versicherte vor Rentenbeginn sterben, verfällt das eingezahlte Kapital, es sei denn vorab wurde eine Zusatzversicherung vereinbart. Auch nach Rentenbeginn trifft dies zu, sofern nicht eine Hinterbliebenenrente abgeschlossen wurde.
Auf zusätzlich eingezahlte Beiträge, die das Förderungshöchstvolumen auslasten sollen, werden Gebühren erhoben, die sofort gezahlt werden müssen.
Letztlich dauert es lange Zeit bevor die Rendite zum Tragen kommt und nicht nur der eingezahlte Betrag wieder ausgezahlt wird.

Zusatzversicherungen zur Rürup-Rente

Auf Zusatzversicherungen, die im Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit nützlich sein können, gibt es, ebenso wie auf die Rente selbst, steuerliche Förderungen.
So sichert die Hinterbliebenenversicherung die Rente für den Ehepartner und die Kinder für den Fall, dass der Beitragszahlende verstirbt. Dies gilt jedoch nicht bei Scheidung oder wenn der Kindergeldanspruch wegfällt. Auch eingetragene Lebenspartner erhalten keine Absicherung mittels der Hinterbliebenenvereinbarung.
Weiterhin kann neben einem Vertrag für die Rürup-Rente eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, die bei einer Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit einen monatlichen Rentenbetrag auszahlt. Der Beitrag für dich Versicherung muss jedoch geringer ausfallen, als der für die Rente, da sonst die steuerliche Förderung wegfällt. Insgesamt erhöht sich bei Abschluss beider Verträge der steuerlich absetzbare Höchstbetrag. Sollte es tatsächlich zu einem Einsatz der Berufsunfähigkeitsrente kommen, muss diese jedoch voll versteuert werden.
Nachteilig ist jedoch, dass bei Kündigung der Rürup-Rente zugleich auch die Berufsunfähigkeitsversicherung verloren geht, somit sollte gründlich überlegt werden, ob eine Kopplung beider Verträge sinnvoll ist.

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Montag, Juni 21st, 2010 Finanzen

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